Fragen an Zeugen sind keine Schmutzkampagne - FDP weist Vorwurf der SPD zurück

Heute stand im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung MV der Leiter des Bergamtes Stralsund auf der Liste der Zeugenbefragungen. Hierzu erklären der FDP-Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Untersuchungsausschusses, MdL René Domke, und die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, MdL Sandy van Baal

Sandy van Baal:

"Der Eindruck von der heutigen Zeugenvernehmung von Mitarbeitern des Bergamtes war für mich von Nervosität und wenig Erinnerung geprägt. Gerade der Amtsleiter Triller verwies sehr häufig auf andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Insofern kommt weiteren Zeugenvernehmungen eine gewachsene Bedeutung zu."

 

René Domke:

"Erstaunlich war der auch anhand der Akten und teilweise anhand der Aussagen erkennbare Umgang mit dem Vorhabenträger Nord Stream 2. Es konnte für mich nicht klar herausgearbeitet werden, ob und wieweit externe Berater, Vorhabenträger Nord Stream 2 AG und Energieministerium auf das Bergamt zum Planfeststellungsbeschluss und die bergbaurechtliche Genehmigung Einfluss nehmen konnten. Natürlich muss man dies in den Kontext der Größe und Bedeutung des Vorhabens stellen. Wenn aber interne Hinweise auf "Weichspülen" von Formulierungen oder Vorhalte der Bundeswehr (die Entscheidungen seien Nord Stream 2-freundlich) hinterfragt werden müssen und kaum Erinnerungen abrufbar sind, kommt der Untersuchungsausschuss an dieser Stelle nicht voran."

"Für mich bleibt zu hinterfragen, welche Nähe zwischen den Mitarbeitern der genehmigenden Behörde Bergamt und den Vertretern des Vorhabenträgers Nord Stream 2 bestand."

"Es gab Einladungen, die eingeordnet werden müssen. Und es blieb zumindest teilweise unklar, wie damit umzugehen war. Zwar ist es üblich, dass man mit Schiffs-Ausfahrten sicher auch Arbeitsstände anschaut. Ob dazu jedoch ein Segelschulschiff gechartert werden muss, ist fraglich. Zumindest der Leiter des Bergamtes hat an dieser Ausfahrt teilgenommen, wenngleich dies als "einmalig in diesem Stil" bezeichnet wurde. Auch eine Einladung zu einem selbstgekochten Essen erging, wobei sich an die Teilnahme niemand erinnerte. Insofern unklar bleibt, ob es dazu überhaupt gekommen ist."

"Daher erlaubte ich mir mehrmals den Hinweis auf die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, wonach `die Teilnahme an üblichen und angemessenen Bewirtungen bei Fortbildungen oder sonstigen Veranstaltungen, an denen Beschäftigte im Rahmen ihres Amtes, in dienstlichem Auftrag oder mit Rücksicht auf die ihnen durch ihr Amt auferlegten gesellschaftlichen Verpflichtungen teilnehmen', durchaus zu akzeptieren sind. Allerdings, so die Richtlinie weiter: 'kann die übermäßige oder immer wiederkehrende Annahme nicht zu beanstandender Aufmerksamkeiten oder üblicher Bewirtung auch den Anschein erwecken, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. Insofern ist auf die Häufigkeit und Angemessenheit der Aufmerksamkeiten zu achten und gegebenenfalls der gebenden Person zu verstehen zu geben, dass die Annahme weiterer Vorteile nicht gewünscht ist. Weil ansonsten straf- und dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind'."

"Deutlich wurde vor allem die unterschiedliche Wahrnehmung der Aufgaben im PUA durch die Oppositionsfraktionen und der Regierungsfraktionen. Dieses Spannungsfeld wird wohl bleiben und mich wundert es schon, wenn ziemlich verbissen auf alle Fragen reagiert wird, die zur Nähe von Behörde zu Vorhabenträger gestellt wurden. Eine Zeugenvernehmung dient der Erforschung der Wahrheit und da ist es hinderlich, einander Unterstellungen zu unterstellen."