FDP fragt nach Umgang mit herrenlosen Grundstücken in M-V

Was passiert eigentlich mit aufgegebenen, sogenannten herrenlosen Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern? Wie geht das Land mit solchen Grundstücken um und in wie vielen Fällen macht es vom Aneignungsrecht Gebrauch beziehungsweise wann nicht? Genau diesen Fragen gehen die FDP-Abgeordneten Sandy van Baal und René Domke mit einer jetzt eingereichten Kleinen Anfrage nach. 

Es gibt neben der Veranlassung durch die aktuelle Grundsteuerreform auch Initiativen, die darauf abzielen, rechtliche Veränderungen vorzunehmen, damit kommunale Vorkaufsrechte diese meist verwahrlosten Grundstücke sichern können und nicht von Spekulanten jahrelang weiter im Dornröschenschlaf gehalten werden. Aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern ist bekannt, dass es doch erheblich mehr dieser herrenlosen Grundstücke gibt, als man womöglich vermutet. Solche Verhältnisse kommen zustande, indem ein Eigentümer dem Grundbuchamt gegenüber erklärt, dass er auf seinen Besitz verzichtet und dies anschließend im Grundbuch eingetragen wird. Häufig kommt es im Rahmen von Erbfällen zu diesen Konstellationen, weil das Grundstück in einem so schlechten Zustand ist, dass die Herrichtung die finanziellen Kapazitäten der Erben überschreiten würde.

Hierzu heißt es vom FDP-Fraktionsvorsitzenden und kommunalpolitischen Sprecher, MdL René Domke:

„Herrenlose Grundstücke bilden häufig den Keim großer Verärgerung. In erster Linie trifft es überforderte Erben, die häufig nur den Ausweg sehen, auf ihr ungewollt erworbenes Grundstück zu verzichten. Und dann geht der Ärger nicht selten auf der kommunalpolitischen Ebene weiter. Bürger beschweren sich - zu Recht - über verwahrloste Grundstücke, welche das Bild eines Ortes verschandeln. Kommunalpolitiker und auch die kommunalen Verwaltungen sind häufig ratlos, wie mit den Grundstücken verfahren werden soll. Zu guter Letzt fallen häufig auch Sicherungsmaßnahmen an, die übernommen werden müssen, um Risiken und Schäden zu minimieren."

„Wir wollen von der Landesregierung wissen, was genau sie bisher unternommen hat und in Zukunft zu unternehmen plant, um diesem Problem herrenloser Grundstücke zu begegnen und die Kommunen dabei nicht im Regen stehen zu lassen. Auch die Anwendung des Aneignungsrechts der Landesregierung interessiert uns. Wir wollen deshalb auch von der Landesregierung wissen, ob sie von ihrem Recht Gebrauch macht oder nicht, und falls sie es tut, wollen wir wissen, welche Kriterien sie dabei anlegt.“

KA Herrenlose Grundstücke.pdf