DOMKE: WhatsApp, Telegram, iMessage - Wie chatten unsere Minister?

Aufgrund der aktuellen Debatte um die Aufbewahrung von Akten, E-Mails und Kurznachrichten der Landesregierung hat die FDP eine Kleine Anfrage zum Thema "Kommunikationswege der Mitglieder der Landesregierung und Archivierung digitaler Kommunikationsmittel" gestellt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende FDP-Landtagsfraktion M-V, MdL René Domke:

"Genau wie jeder von uns kommunizieren auch die Mitglieder der Landesregierung heutzutage täglich über die verschiedensten Kanäle. Der Unterschied zu privaten Nachrichten, die mal eben nebenbei geschrieben werden, ist aber, dass diese Informationen mitunter zu einem späteren Zeitpunkt für die Öffentlichkeit und für parlamentarische Gremien von Relevanz sein können. Gerade sehen wir im Untersuchungsausschuss zur Klimaschutzstiftung, dass solche Nachrichten durchaus zur parlamentarischen Aufarbeitung beitragen. Nicht erst einmal wurden die Aussagen der Minister durch ihren eigenen Schriftverkehr klar widerlegt. Das werden wir in Zukunft noch häufiger erleben - so viel ist gewiss."

"Mit meiner Kleinen Anfrage werden wir erst einmal Licht ins Dunkel dazu bringen, welche Kommunikationsdienste überhaupt genutzt werden und wie dieser Austausch nachverfolgt und archiviert wird. Es ist schon erstaunlich, dass in E-Mails, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, Bezug auf SMS genommen wird, die dem Ausschuss wiederum nicht vorliegen. Der eine Minister löscht seine E-Mails, der andere Minister bewahrt eben solche E-Mails auf oder gibt sie zur Akte. Macht da jeder seine eigenen Regeln?"

"Es steht zu erwarten, dass die Landesregierung kaum ein Interesse hat, im Detail über ihre Kommunikationswege aufzuklärenDenn es sieht alles danach aus, dass derzeit beweiserhebliche Daten einfach kurzerhand gelöscht werden können. In Zukunft müssen wir dafür sorgen, dass Kurznachrichten, E-Mails und Chatverläufe genauso archiviert werden wie der analoge Schriftverkehr eines Ministerbüros. Es müssen für die Aktenführung klare Regeln für alle gelten, ob digital oder analog. In einer Verwaltung und erst recht in einer Verwaltungsspitze darf es keine Zweifel geben, dass alles, was im jeweiligen Verfahren relevant ist, auch dokumentiert ist. Andernfalls ließe sich die Bindung an Recht und Gesetz nicht mehr nachprüfbar vorhalten. Ein solches Verhalten widerspricht der Aktenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Vollständigkeit der Akten und Vorgänge sowie die Integrität, Authentizität, Lesbarkeit und Vertraulichkeit der Dokumente zu gewährleisten ist."