DOMKE: Höhere Anforderungen bei wirtschaftlicher und kultureller Integration sind richtig

Zur Einigung der Ampelkoalition zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf Bundesebene erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, MdL René Domke:

"Ein Neustart in der Migrationspolitik ist dringend erforderlich. Dass jemand wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht und sich mit unseren liberalen Werten identifiziert, muss die Grundlage jeder Einbürgerung sein. Deshalb begrüßen wir, dass der ursprüngliche Entwurf zur Reform auf Drängen der FDP in mehreren Punkten verschärft wurde. Ja, wir brauchen eine vereinfachte Einbürgerung - auch, um dringend notwendige Fach- und Arbeitskräfte anzuwerben und ihnen dann aber auch Möglichkeiten zur Partizipation zu geben. All denjenigen, die hier arbeiten und mit uns gemeinsam das Land und die Gesellschaft gemeinsam voranbringen wollen, werden wir dankbar und mit offenen Armen begegnen. Doch genauso klar ist für uns, dass eine Bleibeperspektive oder gar die Perspektive auf Einbürgerung nicht für jeden bestehen kann, der nach Deutschland kommt. Es muss eine konsequente Rückführung derjenigen erfolgen, die keine Bleibeperspektive haben."

"Die FDP hat auch erreicht, dass der Bezug von Sozialleistungen, ob Bürgergeld oder Grundsicherung, den Anspruch auf eine Einbürgerung künftig ausschließen wird. Neben der wirtschaftlichen Integration wird auch die kulturelle Integration noch strenger eingefordert. Es ist begrüßenswert, dass der Nachweis für das Beherrschen der deutschen Sprache klarer geregelt wurde. Vor der Einbürgerung steht stärker als bis jetzt ein Bekenntnis zu Toleranz und Respekt. Antisemitische, menschenverachtende oder fremdenfeindliche Motivestellen ein Einbürgerungshindernis dar. Wer eingebürgert werden will, muss sich in einem feierlichen Akt zu den Werten des Grundgesetzes bekennen und damit zu den Grundrechten und dem Staatsaufbau."

"Das Migrationsrecht braucht klare Ordnungsprinzipien. Besonders wichtig ist für uns, dass bestimmte Straftaten eine Einbürgerung ausschließen. In Zukunft sollen die Staatsanwaltschaften den Einwanderungsbehörden aktiv Straftaten melden, um Einbürgerungen in kritischen Fällen zu verhindern. Auch auf Landesebene setzen wir uns schon lange für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und für eine zentrale Koordinierungsstelle ein. Auch beim Thema Einwanderungsrecht wird deutlich, dass M-V seinen Anteil an den aktuellen Herausforderungen nur durch eine bessere Koordinierung leisten kann."