DOMKE: Dieser nachgelagerte Steuerzirkus darf nicht kommen!

Zu unserem Antrag "Keine Besteuerung von Energiehilfen: Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig belasten, Finanzämter vor dem Kollaps bewahren (Drucksache 8/2343), der heute auf der Tagesordnung des Landtages war, erklärt der Vorsitzende der FDP-Fraktion und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, René Domke, MdL:

"Als infolge der kritischen Versorgungslage mit Energie schnell wirksame Hilfspakete wie der Dezemberabschlag Gas, die Strom- und Gaspreisbremse und die Energiepreispauschale geschnürt wurden, konnte seinerzeit von der FDP bedauerlicherweise nicht verhindert werden, dass die Ministerpräsidentinnen sowie Ministerpräsidenten und die Bundesregierung mit diesen Hilfen auch die Einkommensversteuerung besagter Hilfen beschlossen haben. Danach sollte Einzelfallgerechtigkeit über die Einkommensteuer nachgeholt werden. Denn insbesondere SPD und Grüne hielten es für ungerecht, dass die Hilfen allen gleich zufließen. Man wollte anhand der Einkommen auftrennen, dass starke Schultern weniger Hilfe und schwache Schultern mehr Hilfen bekommen. Der Rückfluss sollte an den Fiskus erfolgen. Insofern waren die Hilfen nie zu 100% als Zufluss gedacht, sondern eigentlich erst nach Abzug der Steuer nach persönlichem Steuersatz."

"Ich habe mit der FDP-Fraktion schon damals davor gewarnt, dass diese nachgelagerte Versteuerung nicht nur die Menschen verärgern wird. Diese nachgelagerte Versteuerung bringt auch einen riesigen bürokratischen Aufwand mit sich, der die Leute, die steuerberatenden Berufe und die Finanzverwaltung überlasten wird. Darauf wollte aber niemand hören. Nun wird meine Auffassung zunehmend geteilt. Neben dem völlig überzogenen Bürokratiewahnsinn, der diese Versteuerung mit sich bringt, scheint jetzt klar geworden zu sein, dass es auch faktisch kaum umsetzbar ist."

"Die Hilfen sind oft anschlussbezogen ausgereicht worden. Kein Mensch kann nachvollziehen, wer hinter den jeweiligen Anschlüssen sitzt und welchem Einkommen die jeweilige Hilfe denn überhaupt zuzurechnen ist. Was ist mit Mehrgenerationenhäusern oder Wohngemeinschaften, die einen zentralen Anschluss haben? Muss nun der Vielverdiener versteuern oder die Großeltern mit geringen Renten, die sonst keine Einkommensteuer zahlen? Es müssten womöglich Menschen Einkommensteuererklärungen abgeben, die eigentlich nicht abgabepflichtig sind. Und zu dieser Gruppe gehören die meisten Rentner und Minijobber."

"Der Umsetzungsaufwand wäre allein bei dem Dezemberabschlag Gas nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums auf ca. 261 Mio. EUR zu beziffern, das eingeschätzte Steueraufkommen würde lediglich 110 Mio. EUR betragen. Daher müssen wir aufpassen, dass nicht aus dem Gedanken der Einzelfallgerechtigkeit ein absurdes Kostenmonstrum erwächst."

"Es ist ein gutes Signal, dass das parteiübergreifende Nachdenken nun endlich eingesetzt hat. Wir werden in der weiteren Beratung darum kämpfen, dass der nachgelagerte Steuerzirkus zu den Hilfen nicht kommt. Daher ist es richtig, dieses Thema noch einmal ausführlich im Finanzausschuss zu beraten und intensiv nachzudenken."