DOMKE: Die neue Kommunalverfassung bringt Rechtssicherheit, aber nur wenig Fortschritt

Zum heute im Kabinett vorlegten Gesetzentwurf zur Novellierung der Kommunalverfassung erklärt der Fraktionsvorsitzende und kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, MdL René Domke:

"Die Novellierung der Kommunalverfassung ist für die Kommunen im Land von besonderer Bedeutung. Nachdem die mutmaßlich beabsichtigten Änderungen lange Zeit unter der Hand und ohne fachliche Einordnung weitergegeben wurden, rückt der Innenminister nun endlich offiziell damit heraus. Was lange währt, wird allerdings nicht zwingend gut. Zumindest aber werden die dringend notwendigen Anpassungen an die Wirklichkeit jetzt auch in der Kommunalverfassung vollzogen."

"Es ist ein lange überfälliger Schritt, dass Online-Sitzungen von kommunalen Gremien in Zukunft auch außerhalb besonderer Lagen möglich sind. Hier wird endlich Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen. Hybride Sitzungen leisten auch einen wesentlichen Beitrag dazu, die parlamentarische Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Die Partizipation für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder wird damit erleichtert. Bestehen flexible Möglichkeiten, an der kommunalen Gestaltung mitzuwirken, kann dies auch einen positiven Effekt auf das Ehrenamt und die Bereitschaft haben, sich aktiv politisch einzubringen. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit mit Familie und Beruf im Ehrenamt wären wünschenswert gewesen. Denn angesichts der gewaltigen Herausforderungen unserer Zeit braucht die Kommunalpolitik dringend mehr Zulauf."

"Einige Themen werden in der Novellierung aber eher stiefmütterlich behandelt. So gab es in unserem Nachbarland Schleswig-Holstein jüngst Streit um die Mindestfraktionsgrößen. Dort werden in größeren Gemeinden statt zwei nun drei Personen für eine Fraktion benötigt, was die Rechte der kleineren Parteien und Bürgerinitiativen stärker einschränkt. In M-V legen wir da noch einen drauf: hier werden auch zukünftig in den großen Städten mindestens vier Personen für die Bildung einer Fraktion gebraucht. Kleine Parteien und Initiativen werden so von vornherein benachteiligt. Angesichts einer zunehmenden politischen Fragmentierung werden wir dies in den Beratungen kritisch hinterfragen.“

„Auch muss im Zuge der Beratungen klar werden, wie künftig mit dem Höchstalter von Wahlbeamten umgegangen wird. Diese Diskussion schwelt seit langem. Es fehlt auch hier an Konkretheit.“