DOMKE: MV-Schutzfonds über den Doppelhaushalt 2020/2021 hinaus muss ein Ende finden

Heute hat das Landesverfassungsgericht über die Organklage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten gegen den Corona-Schutzfonds des Landes aus dem Dezember 2020 geurteilt und überwiegend zurückgewiesen. Hierzu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke.

Pressesprecher

Heute hat das Landesverfassungsgericht über die Organklage der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten gegen den Corona-Schutzfonds des Landes aus dem Dezember 2020 geurteilt und überwiegend zurückgewiesen. Hierzu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, René Domke:

"Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zum MV-Schutzfonds muss der rot-roten Landeregierung, vor allem aber dem Landtag zu denken geben. Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Abgeordneten in ihren Rechten verletzt sind, an den wesentlichen Entscheidungen zum Haushalt beteiligt zu werden. Damit muss unbedingt das Thema MV-Schutzfonds als Kreditermächtigung über den Doppelhaushalt 2020/2021 hinaus auf den Tisch des Landtags genommen werden. Entweder macht Rot-Rot sich ehrlich und bringt die Kreditermächtigung neu ein. Der Nachtragshaushalt 2022/2023 wird aktuell verhandelt, in dieser Debatte wird darüber zu reden sein. Oder man löst die Kreditermächtigung auf. Es sind noch rund 1,2 Mrd. Euro Kreditermächtigung unverbraucht und es wäre darstellbar, dass der Rest auch nicht mehr über den MV-Schutzfonds abgewickelt wird."

"Die Einwendungen gegen die Schuldenbremse oder den Verstoß gegen Haushaltsgrundsätze blieben heute zwar erfolglos, aber wie das Gericht ausdrücklich feststellte aufgrund der gewählten Klageart. Es kann damit also gerade nicht davon ausgegangen werden, dass der gewählte Weg über ein Sondervermögen in dieser Hinsicht verfassungsgemäß war. Die Freien Demokraten sprechen sich in jedem Fall dafür aus, so schnell wie möglich zum Neuverschuldungsverbot zurückzukehren und fordern, dass für jede einzelne Maßnahme aus dem Sondervermögen überzeugend begründet wird, warum diese geeignet sind, eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren oder eine schwerwiegende Störung oder unmittelbare Bedrohung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes zu überwinden."