Videoüberwachung in Straffälligenarbeit rechtssicher klären

Die FDP-Fraktion will Klarheit über den Einsatz von Videoüberwachung im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit. Im Fokus stehen Rechtssicherheit, Kosten und der Schutz der Beschäftigten.

Konkret geht es um den Stand der Mitbestimmung, nachdem ein Gericht die Nutzung der Anlagen vorübergehend gestoppt hatte. Inzwischen wurde die Videoüberwachung für die Zutrittskontrolle wieder aufgenommen. Für Innenbereiche wie Flure und Wartezonen läuft das Verfahren noch. Außerdem wurden die Kosten der Technik an mehreren Standorten offengelegt.

Hintergrund sind Sicherheitsbedenken im Umgang mit teils gefährlichen Klienten. Gleichzeitig müssen Datenschutz und Mitbestimmung beachtet werden.

Die FDP setzt sich dafür ein, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Transparente Verfahren schaffen Vertrauen bei Beschäftigten und Bürgern.