Umsetzung des neuen Landesjagdgesetzes in MV im Blick

Die FDP-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat nachgefragt, wie das neue Landesjagdgesetz in der Praxis umgesetzt wird. Besonders im Fokus steht, welche Unterstützung Jägerinnen und Jäger sowie Hegegemeinschaften nach der Gesetzesänderung erhalten haben.

Die Landesregierung berichtet, dass Informationsblätter, Merkblätter und Veranstaltungen angeboten wurden. Außerdem stehen Jagdbehörden und Verbände für Fragen zur Verfügung. Abschusspläne werden laut Gesetz nicht genehmigt, sondern lediglich vorgelegt. Werden Vorgaben nicht eingehalten, können Jagdbehörden eigene Festsetzungen treffen. Sanktionen wie Zwangsgeld sind nur vorgesehen, wenn durch zu geringe Abschüsse Wildschäden entstehen.

Hintergrund ist die Reform des Landesjagdgesetzes, die am 1. April 2024 in Kraft trat. Die FDP will wissen, ob die neuen Regeln vor Ort klar angewendet werden und ob es unterschiedliche Auslegungen zwischen Landkreisen gibt. Klare und einheitliche Regeln sind wichtig, damit Jagd, Waldschutz und Landwirtschaft verlässlich zusammenarbeiten können.