Opferhilfe in MV: FDP fragt nach Struktur und Transparenz

Die FDP-Fraktion will mehr Klarheit darüber, wie die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern organisiert ist. Deshalb hat sie nach Finanzierung, Aufgaben und Arbeitsweise des Beauftragten der Justiz für die Opferhilfe gefragt.

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Tätigkeit über den Haushalt des Justizministeriums finanziert wird. Der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400 Euro sowie Reisekosten. Statistische Daten zu den betreuten Fällen werden allerdings nicht kalenderjahresgenau erhoben. Tätigkeitsberichte nennen lediglich grobe Größenordnungen von etwa 20 bis 31 Kontaktaufnahmen in einzelnen Berichtszeiträumen. 

Auch zu Trends, Kosten pro Fall oder zur Nutzung externer Beratungsangebote liegen der Landesregierung keine belastbaren Daten vor. Für die FDP zeigt sich damit ein Transparenzproblem: Ohne verlässliche Zahlen ist schwer zu beurteilen, wie wirksam bestehende Strukturen sind. Eine bessere Datengrundlage könnte helfen, Opferhilfe gezielt weiterzuentwickeln.