Mindestentgelt im Vergaberecht einfacher und planbarer machen

Die FDP-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern will das Vergaberecht für Unternehmen einfacher und praktikabler machen. Konkret soll der Anpassungszeitpunkt für das Mindeststundenentgelt bei öffentlichen Aufträgen künftig auf den 1. Januar eines Jahres gelegt werden.

Bisher erfolgt die Anpassung zum 1. Oktober. Das führt in vielen Betrieben zu zusätzlichem Aufwand. Denn viele Tarifverträge werden zum Jahresanfang angepasst. Unternehmen müssen dadurch häufig zweimal im Jahr ihre Lohnstrukturen verändern, wenn sie Aufträge der öffentlichen Hand übernehmen.

Die FDP sieht darin unnötige Bürokratie für Betriebe und Verwaltungen. Außerdem entstehen in Unternehmen teilweise unterschiedliche Bezahlungen für ähnliche Tätigkeiten – je nachdem, ob für öffentliche oder private Auftraggeber gearbeitet wird.

Mit der Änderung will die FDP die Tarifautonomie stärken, Abläufe vereinfachen und mehr Klarheit für Unternehmen und Beschäftigte schaffen.