Arbeitszeiterfassung in der Justiz transparenter machen
Die FDP-Fraktion möchte wissen, wie die Arbeitszeiterfassung in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt wird. Hintergrund sind europäische Vorgaben zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten. Sie verlangen eine vollständige Dokumentation der täglichen Arbeitszeit.
Die Landesregierung berichtet, dass die meisten Beschäftigten im Justizressort bereits ihre Arbeitszeiten erfassen. Dazu zählen Mitarbeitende im Ministerium, in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten und im Bereich der Straffälligenhilfe. Ausnahmen gibt es jedoch: Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nehmen bislang nicht an einer Arbeitszeiterfassung teil. Auch Rechtspfleger können teilweise zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen wählen.
Eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums prüft derzeit, wie die europäische Rechtsprechung künftig umgesetzt werden soll. Für die FDP ist klar: Transparente und nachvollziehbare Arbeitszeitregelungen sind wichtig – sowohl für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten als auch für eine moderne und verlässliche Justizorganisation.