Initiativen der Fraktion MV
Parlament heißt Aussprache.
Grundlage für die Aussprache sind Vorlagen der Landesregierung sowie Anträge, Gesetzentwürfe und Große Anfragen der Fraktionen.
Sie müssen ins Parlament eingebracht werden.
Hier finden Sie alle Initiativen, die die FDP-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern eingebracht hat. Auch Kleine Anfragen einzelner Abgeordneter an die Landesregierung haben wir für Sie eingestellt. Damit sind Sie stets aktuell über unsere Arbeit informiert.
Der Antrag:
Der Antrag ist das klassische Instrument des Landtages, um die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln zu veranlassen. Das Gegenstück zum Antrag ist Vorlage, sozusagen ein "Antrag der Landesregierung", welche in den Landtag eingebracht wird.
Ein Antrag kann in den verschiedensten Formen eingebracht werden: Als "Änderungsantrag" zu einem anderen Antrag, als "Dringlicher Antrag" mit einer verkürzten Einreichungsfrist, als "Entschließungsantrag" oder als "Gesetzesantrag".
Kleine Anfragen:
Jedes Mitglied des Landtages kann über bestimmte Vorgänge in einer Kleinen Anfrage, die bei der Präsidentin des Landtages schriftlich einzureichen ist, von der Landesregierung Auskunft verlangen. Die Landesregierung beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von zehn Werktagen erfolgen. Anfrage und Antwort werden von der Präsidentin veröffentlicht.
Große Anfragen:
Große Anfragen können von einer Fraktion oder mindestens vier Mitgliedern des Landtages gestellt werden. Die Präsidentin übermittelt die Große Anfrage an die Landesregierung und fordert sie zur Antwort auf. Nennt die Landesregierung innerhalb von drei Wochen keinen Termin zur Beantwortung oder lehnt die Beantwortung ab, kann die Präsidentin die Große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung setzen. Sie muss diese auf die Tagesordnung setzten, wenn die Antragsteller dies verlangen.